Leitfaden für die Umsetzung des § 13b UstG - Handwerkersoftware HAPAK pro

Programmbeschreibung - Leitfaden für die Umsetzung des § 13b UstG (Steuerschuldumkehr)

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Leitfaden für die Umsetzung des § 13b UstG

Vorbemerkungen:

Aufgabe dieses Leitfadens ist es nicht, das Umsatzsteuergesetz (UStG) zu erläutern. Benötigen Sie hierfür weitergehende Informationen, sollten Sie Ihren Steuerberater kontaktieren.

Die Änderungen des UStG`es, besonders im § 13b, zielen darauf ab, Steuerbetrug vorzubeugen. Gleichfalls haben diese Änderungen aber auch positive Wirkung auf die Steuerproblematik des Auftraggebers und des Auftragnehmers. So mussder Auftragnehmer, z.B. ein Subunternehmer eines Bauunternehmens, die Umsatzsteuer, die er bisher auf der Rechnung ausgewiesen und im entsprechenden Anmeldezeittraum abgeführt hat, nicht mehr vorfinanzieren, da jetzt sogenannte "Netto-Rechnungen" erstellt werden. Der Auftraggeber musssich die Steuer einer solchen "Netto-Rechnung" selbst ermitteln und an das Finanzamt im entsprechenden Anmeldezeitraum abführen. Da er aber gleichzeitig vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann er diese Steuer sofort als Vorsteuer geltend machen. So ist diese Umsatzsteuer eigentlich nur eine Verrechnung in seiner Umsteuervoranmeldung. Dadurch spart er auch Liquidität.

Mit einer Übergangsfrist von 3 Monaten (bis zum 30.06.2004) sind die Änderungen des § 13b umzusetzen. Diese Umsetzung stellte die Entwickler von Software, die damit in Berührung kommen, vor einige Probleme, da es nicht nur darum geht, "Netto-Rechnungen" zu erstellen. Vielmehr war zu beachten, dass diese erstellten Rechnungen auch in Statistiken (Rechnungsausgangbuch) vorkommen und im Detail kontenbezogene Positionen in den erstellten Rechnungen vorhanden sein können. Außerdem war die Problematik von kumulierten Teil- und Abschlagsrechnungen zu beachten, wenn vorangegangene Rechnungen mit Umsatzsteuer und folgende nun ohne Umsatzsteuer erstellt wurden.

Änderungen in Hapak pro

Die CSK-Systemhaus Köllner GmbH hat folgende Änderungen zur Umsetzung des § 13b UStG in die Version

Hapak pro vorgenommen:

WICHTIG:

Die Umsetzung des § 13b UStG wurde nur in der Version Hapak pro verwirklicht.

Sollten Sie ältere Versionen von HAPAK benutzen und benötigen diese Problematik, so erstellen wir Ihnen gern ein entsprechendes Angebot zur Aktualisierung Ihrer Software.

    • Einführung eines Landeskennzeichens "Inland-Netto" für die Adresse des Leistungsempfängers,
    • also des Bauunternehmers, der "Netto-Rechnungen" zu erhalten hat. Damit ist gewährleistet, dass
    • sämtliche künftige Dokumente ohne Umsatzsteuer erstellt werden.

    • Umstellung der Abrechnung von kumulierten Teil- und Abschlagsrechnungen. Dies funktioniert
    • automatisch. Die bekannten Tabellen wurden etwas abgewandelt und auf die neuen Erfordernisse
    • angepasst
    • Internes Umschalten des Standarderlöskontos mit Steuer auf ein entsprechendes ohne
      • Umsatzsteuer. Dies gilt für das Dokument im Allgemeinen und für alle im Dokument enthaltenen
      • Positionen, die in ihren Stammsätzen das Standarderlöskonto hinterlegt haben. Unter Standard-Erlöskonto
      • ist das Erlöskonto zu verstehen, das in der Kontoverwaltung-Vorgaben als Standard-Erlöskonto
      • hinterlegt ist, also z.B. 8400 für den SKR 03 und 4400 für den SKR 04.
      • Erstellung einer Kontozuordnungstabelle, wenn die im Dokument enthaltenen Positionen ein vom
      • Standardkonto abweichendes Erlöskonto in ihren Stammsätzen enthalten. Dies ist immer dann der
      • Fall, wenn Sie Ihre Erlöse unterscheiden wollen, also Umsätze für Materialien, Umsätze für
      • Lohnleistungen etc. Sollten also Positionen des Dokumentes ein vom Standardkonto abweichendes
      • Konto haben, z.B. 8401 oder 4401, dann kann man diesen Positionen manuell ein anderes
      • Erlöskonto ohne Steuer zuweisen. Die Kontenzuordnungstabelle finden Sie in der
      • Dokumentbearbeitung unter Bearbeiten-Erlöskonten-Übersicht.

      • Beachten Sie hierbei, dass die entsprechenden Erlöskonten ohne Steuer auch in der
      • Kontoverwaltung angelegt sind.
      • Automatische Änderung des Skontokontos mit Steuer in ein Skontokonto ohne Steuer bei Übergabe
      • der "Netto-Rechnung" in das Rechnungsausgangsbuch. Dasselbe gilt für Erlösschmälerungen(Minderungen)
      • Manuelles Ändern des Standarderlöskontos des Dokumentes mit pauschaler Änderungen der
      • Standarderlöskonten der Positionen, wenn ohne dem Setzen des Landeskennzeichen "Inland-Netto"
      • eine Rechnung erstellt wurde und dementsprechend Umsatzsteuer ausgewiesen wurde. Dies können
      • Sie tun unter dem ?kleinen Hammer? (Eigenschaften des Dokumentes)-Reiter
      • Zahlungsbedingungen.

      • Beachten Sie hierbei, dass diese Änderung nur für Positionen des Dokumentes gilt, wenn diese das
      • Standarderlöskonto in ihren Stammsätzen enthalten. Werden nach dieser Änderung trotzdem unter
      • der Nettosumme ggfs. 2 Steuersätze ausgewiesen, so sind immer noch Positionen enthalten, die in
      • ihren Stammsätzen ein vom Standarderlöskonto abweichendes Konto hinterlegt haben. In diesem
      • Fall ändern Sie diese Positionen wiederum über die Erlöskonten-Übersicht unter dem Menüpunkt
      • Bearbeiten.

      Hinweis:

      • Sollten Sie in Ihren Stammsätzen generell das Standarderlöskonto hinterlegt haben, wollen aber gar
      • nicht kontenspezifische Auswertungen fahren, so können Sie über Hauptmenü-Datenservice-
        • Datenservice-Preispflege (Material/Leistung/Jumbo)-Reiter Weiteres das Standarderlöskonto
          • aus den Stammsätzen löschen. Damit haben Sie künftig dann keine Probleme mehr mit der
          • Kontenzuordnung der Positionen.

          Sollten Sie außerdem noch Fragen haben: Ihr HAPAK-Händler ist nicht weiter von Ihnen entfernt als Ihr nächstes Telefon!


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