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Alte TAR löschen

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Bei der Funktion der Teil- und Abschlagsrechnungen sind Sie in der Lage, jeweils den vollen Rechnungsbetrag einer Teil- oder Abschlagsrechnung oder nur den kumulierten Differenzbetrag als umsatzwirksam zu buchen.

Arbeiten Sie also somit mit Akontozahlungen, wird der Schlußrechnungsbetrag umsatzrelevant und die vorangegangenen Teil- oder Abschlagsrechnungen werden aus der Umsatzstatistik ausgeblendet.

Über den Menüeintrag Alte Abschlagsrechnungen löschen, können diese gelöscht werden. Beachten Sie hierzu auch den Gesetzgeber, der im USt-Gesetz eine fortlaufende Rechnungsnummer verlangt.