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Zahlungsverkehr in der Schweiz |
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Beim Zahlungsverkehr in der Schweiz ist zwischen Banken einerseits und der Post andererseits als Institutsform zu unterscheiden. Die Banken verwenden die Formate DTA (Daten-Träger-Austausch) und LSV (Last-Schrift-Verfahren), die Post die Formate EZAG (Elektronischer Zahlungsauftrag) und DebitDirect.
Ab 11. November 2005 wurde in der Schweiz das bestehende LSV-Format (Lastschriften) erweitert (LSV+ Format). Die Umstellung ist obligatorisch mit Übergangsfrist bis zum 31. Oktober 2006. Wesentliche Unterschiede bei dem neuen Format sind, dass neben den Lastschriften in CHF auch Lastschriften in EUR möglich sind und es muss eine Referenznummer in jeder Lastschrift angegeben werden (nach ESR- oder IPI-Spezifikation). Zudem erhält der Einreicher eine Gutschriftsdatei mit den erfolgreichen Einzügen zurück (modifiziertes Format Gutschriftrecord 3 (ähnlich ESR) oder XML-Datei). Als ESR-Nummern sind die Formate "ESR 9" oder "ESR+9" zu verwenden.
Die syska EURO FIBU erkennt Banken am Vorhandensein der BC-Nummer (Banken-Clearing-Nummer, entspricht der BLZ), und die Post am Fehlen dieser Nummer. D. h. haben Sie ein Finanzkonto in der Bankenverwaltung unter Angabe der BLZ (Bankleitzahl) hinterlegt, so wird dieses als Bankkonto erkannt. Fehlt die BLZ, so geht die Finanzbuchhaltung davon aus, dass es sich um ein Postkonto handelt.
Die Erzeugung von Überweisungen bzw. Lastschriften ist in der syska EURO FIBU bei einem neu angelegten Mandaten standardmäßig aktiviert. Bei bereits bestehenden Mandanten sollte ggf. vorab geprüft werden, ob die Optionen "Gutschriften und Lastschriften" erzeugen in den Grundeinstellungen (Register Zahlungsverkehr) bereits aktiviert wurden / noch zu setzen sind.
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