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Vereinsbuchführung |
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Um die Möglichkeit der Vereinsbuchführung zu nutzen, aktivieren Sie in Ihrem Mandanten im Menü "Einstellungen Firmenstammdaten" die Option "Vereinsbuchführung". Dadurch können Sie Kostenstellen eine Versteuerungsart hinterlegen.
Abb. Hinterlegen einer Steuerart in einer Kostenstelle
Anschließend erstellen Sie eine Kostenschablone, welche die anteilige Umlage auf die Kostenstellen beinhaltet. Diese Schablone hinterlegen Sie dann einem als Kostenart angelegten Sachkonto. Beim Buchen dieser Kostenart (zum Beispiel gegen Bank), erhalten Sie jedes Mal anhand der hinterlegten Aufteilung eine Splitbuchung mit den jeweiligen Teilbeträgen und der entsprechenden Versteuerung.
Beispiel:
Ihre Mietausgaben sind zu 50% vorsteuerabzugsberechtigt, zu 30% nicht abzugsberechtigt und zu 20% noch aufzuteilen. Dazu legen Sie drei Kostenstellen mit der entsprechenden Versteuerung im Auswahlfeld "Steuersatz" an. Vergeben Sie für Kostenstellen aussagefähige Namen. Dafür steht Ihnen auch zusätzlich das Feld "Bemerkung" zur Verfügung.
Wählen Sie in der Listbox "Steuersatz" die entsprechende Steuerart:
| ohne Abzugsberechtigung | Vorsteuer erscheint nicht in der UStVA. |
| abzugsberechtigt | Vorsteuer erscheint in der UStVA |
| aufzuteilende Vorsteuer | Vorsteuer wird auf dem in der Steuersatzverwaltung für sonstige
Steuersätze ausgewiesenen Konto gebucht |
Die Kostenstellen fassen Sie anschließend zu einer Kostenschablone "Miete" zusammen, in der die jeweiligen Kostenstellen mit deren Anteilen (also 50%, 30% bzw. 20%) enthalten sind.
Wählen Sie dazu im Menü "KR" den Menüpunkt "Kostenschablonen..." und klicken Sie auf NEU. Geben Sie nun nacheinander den prozentualen Anteil der Aufteilung sowie die Nummer der Kostenstelle ein.
Achten Sie vor dem Speichern der Schablone darauf, dass die Option "Automatisch" aktiviert ist. Die Kostenschablone hinterlegen Sie dem Sachkonto "Miete" in der Auswahlliste "Schablone".
Sie erhalten künftig bei jeder Buchung der Miete diese prozentuale Aufteilung. Beispielsweise erhalten Sie bei einer Buchung Miete gegen Bank in Höhe von 1.190,- EUR bei einem Vorsteuersatz von 19% automatisch die folgende Sollsplitbuchung:
| Miete 595,- EUR | abzugsberechtigte Vorsteuer 95,- EUR (Kostenstelle 100) |
| Miete 357,- EUR | Ohne Abzugsberechtigung (Kostenstelle 200) |
| Miete 238,- EUR | und aufzuteil. VSt. 38,- EUR an Bank 1.190,- EUR (Kostenstelle 300) |
Bitte beachten Sie, dass dem Steuerkonto, auf das die noch aufzuteilende Vorsteuer einfließt, keine UStVAKennziffer zugeordnet wird, da dieses Konto nicht in die Umsatzsteuervoranmeldung eingehen soll.
Zusammenfassung des Beispiels:
Für das Anlegen einer Aufteilung sind immer drei Schritte notwendig:


