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Zuordnungskriterien zur Zusammenfassenden Meldung |
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Jede Buchung eines steuerfreien innergemeinschaftlichen Erlöses, wird automatisch in der Zusammenfassenden Meldung ausgewiesen. Die ZM listet für jeden ausländischen Debitor mit USt-IDNr. die kumulierten Beträge des gewählten Abrechnungszeitraumes auf.
Voraussetzungen:
| Mandant | Umsatzsteuer ID muss in den Firmenstammdaten hinterlegt sein. |
| Debitor | Umsatzsteuer ID muss im Debitorenkonto hinterlegt sein. |
| Länderkennung muss im Debitorenkonto hinterlegt sein (zum Beispiel FR für Frankreich) und von der eigenen Länderkennung abweichen. | |
| Es müssen den EG Erlöskonten (Innergem. Lieferungen) die entsprechenden UStVA-Kennziffern hinterlegt sein. In Deutschland beispielsweise die UStVA Kennziffer 41, bei Dreiecksgeschäfte die UStVA Kennziffer 42.
In Österreich ist es die UVA Kennziffer 17 bzw. für Dreiecksgeschäfte die Doppelkennziffer 1717. Wenn bei einem Debitoren sowohl Dreiecksgeschäfte als auch keine Dreiecksgeschäfte anfallen, wird dieser zweimal in der ZM mit den jeweiligen Beträgen ausgewiesen. |
Wie Sie eine innergemeinschaftliche Lieferung in der syska EURO FIBU korrekt darstellen, finden Sie im Kapitel "Besonderheiten des EU-Binnenmarktes.
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