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Kammerumlage |
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Wichtig! Die Kammerumlage ist nur innerhalb eines österreichischen Mandanten aktiv. Für das deutsche und Schweizer Steuerrecht hat sie keine Bedeutung.
Die syska EURO FIBU unterstützt Sie bei der Arbeit in einem österreichischen Mandanten bei Ermittlung der Kammerumlage. Diese ist zu entrichten, wenn Ihr Unternehmen Mitglied einer Wirtschaftskammer ist und mehr als 150.000,- EUR Umsatz pro Jahr erzielt. Hierbei sind dann 0,30% des Vorsteuerbetrages abzuführen (Stand: Januar 2002).
Der Dialog "Kammerumlage" weist pro Quartal die Summe der Umsätze und Vorsteuern aus. Die Umsätze werden anhand der Kennziffern der Sachkonten gemäß UVA ermittelt, die Vorsteuerbeträge analog gemäß der UVAKennziffern der Vorsteuerkonten. Quartalsbeträge können direkt abgelesen oder für die gewünschten Quartale mittels der Schaltfläche BUCHUNGSDIALOG in eben diesen übernommen, zu einer Buchung ergänzt und verbucht werden. Über die Schaltfläche DRUCKEN können Sie die ermittelten Werte der Kammerumlage auf den Bildschirm oder Drucker ausdrucken.


