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Elektronische Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung |
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In österreichischen Mandanten kann die Zusammenfassende Meldung elektronisch übermittelt werden. Durch betätigen der Schaltfläche ELEKTRONISCHE ÜBERMITTLUNG, erhalten Sie den entsprechenden Exportdialog.
Hier können die Dateien für die elektronische Übermittlung der ZM erstellt werden. Eine Erläuterung zu den jeweiligen Dialogfeldern finden Sie im Referenzteil (Menü Umsatzsteuer).
Die Zusammenfassende Meldung kann für deutsche Mandanten auch elektronisch abgegeben werden. Dazu benötigten Sie eine Teilnehmernummer, welche Sie beim Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis beantragen. Sobald Sie Ihre Teilnehmernummer vorliegen haben, erstellen Sie die ZM wie gewohnt auf den Bildschirm und aktivieren Sie dann die Schaltfläche <Elektronische Übermittlung>.
Dadurch öffnet sich ein Dialog, in welchem Sie Ihre Teilnehmernummer und die Exportdatei angeben können. Aktivieren Sie zusätzlich noch das Optionsfeld 'Datei nach Export ansehen', wodurch Sie nach dem Export eine kurze Zusammenfassung sowie eine Beschreibung zum weiteren Vorgehen erhalten.
Die erzeugte XML-Datei mit den Daten der ZM können Sie darüber anschließend in das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung hochladen, überprüfen und einreichen.
Bitte beachten Sie die Hilfestellung der Bundesfinanzverwaltung für die elektronische Übermittlung des ZMFormulars unter: http://www.bzst.bund.de


