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Die Zusammenfassende Meldung |
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Bei Warenlieferungen vom Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet und der Lieferungen im Rahmen innergemeinschaftlicher Dreiecksgeschäfte, sind Sie verpflichtet eine Meldung über alle steuerfreien Lieferungen in ein anderes EU-Mitgliedsland beim Bundesamt für Finanzen einzureichen. Die syska EURO FIBU erstellt Ihnen diese Meldung auf Knopfdruck.
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