Navigation
Antrag auf Dauerfristverlängerung |
![]() ![]()
|
Dieses Formular steht nur in deutschen Mandanten zur Verfügung. Ein Antrag auf Dauerfristverlängerung wird gestellt, um die Fristen für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Entrichtung der
Umsatzsteuervorauszahlungen sowie für die Anmeldung und für die Entrichtung der Umsatzsteuer im
Abzugsverfahren um einen Monat zu verlängern.
Die syska EURO FIBU ermittelt die Sondervorauszahlung für das aktuelle Jahr (1/11 Antrag) aus den Umsatzsteuerbeträgen und den Sondervorauszahlungen des Vorjahres.
Für die Dauerfristverlängerung in der syska EURO FIBU benötigten Sie Daten aus dem Vorjahr. Ist das aktuelle Jahr das erste Jahr in dem Sie mit der syska EURO FIBU buchen, können Sie selbstverständlich auch das leere Formular ausdrucken und den Antrag auf Dauerfristverlängerungsantrag von Hand ausfüllen.
Beachten Sie, dass die Buchung der Sondervorauszahlung in der Regel erst nach Erhalt des Bescheids Ihres zuständigen Finanzamts erfolgt. Daher wird die Buchung der Sondervorauszahlung nicht automatisch von der syska EURO FIBU vorgenommen.
Wichtig! Für die Ermittlung der Beträge der Dauerfristverlängerung werden die Beträge aus der
Umsatzsteuer-Voranmeldung des Vorjahres herangezogen. Beachten Sie deshalb immer, dass Ihren Erlös- und Vorsteuerkonten immer die korrekten Steuersätze hinterlegt sind.
Ist der Vorjahresbetrag (verbleibender Überschuss) negativ, dann wird automatisch die Summe der verbleibenden USt-Vorauszahlung auf 0,00 gesetzt, damit die ELSTER Übermittlung erfolgen kann.


