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Istversteuerung |
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Der Unterschied zwischen der Soll- und Istversteuerung liegt in der Fälligkeit der Steuer. Während bei
Sollversteuerung die Umsatzsteuer bereits bei der Ausstellung der Rechnung dem Finanzamt gegenüber fällig wird, wird im Gegensatz dazu bei Istversteuerung die Umsatzsteuer erst bei der Zahlung fällig.
In der Praxis bedeutet dies, dass bei der Erfassung der Ausgangsrechnungen die Steuer zuerst auf das Konto: "Umsatzsteuer nicht fällig" gebucht und dadurch nicht in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ausgewiesen wird. Erst bei der Erfassung der Zahlung wird die Steuer in der UStVA ausgewiesen.
Wichtig! Bitte beachten Sie, dass nicht jedes steuerpflichtige Unternehmen die Istversteuerung anwenden darf! Das zuständige Finanzamt oder Ihr Steuerberater kann Ihnen darüber nähere Auskünfte geben.
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