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Einnahme/Überschussrechnung |
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Die syska EURO FIBU kann für einzelne Mandanten auch zur Einnahme/Überschussrechnung (EüR) auf Grundlage der doppelten Buchführung mit Debitoren- und Kreditorenkonten herangezogen werden.
Bei der Einnahme/Überschussrechnung gehen die Erlöse und Aufwendungen erst bei deren Bezahlung in die Erfolgsrechnung ein und auch die Umsatzsteuer wird erst bei Zahlungseingang fällig.
Ob ein Buchungsmandant als Einnahme/Überschussrechner behandelt werden soll, legen Sie bei der
Mandantenneuanlage fest, indem Sie im Bereich Versteuerungsart den Schalter "Einnahme/Überschuss" aktivieren.
Wurde bei Anlage eines Mandanten mit Einnahme-/Überschussrechnung unter "Individual- Kontenrahmen" der Kontenrahmen "SKR-03 Einnahmen-Überschuss" gewählt, so ist finden Sie im Menü "EüR" einen speziell auf die Einnahmen-Überschuss-Rechnung angepassten Aufbau.
Nach erfolgter Anlage und der Aktivierung des Mandanten sehen Sie im Hauptmenü und den Dialogen zunächst einige Veränderungen. So sind alle GuV-Einträge in EüR umbenannt und Sie können keine Bilanz erstellen da ein Einnahme/Überschussrechner nicht bilanzierungspflichtig ist.
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