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Besonderheiten der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

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Da einige Konten (wie zum Beispiel Vorsteuer und Umsatzsteuer) aus programmtechnischen Begebenheiten nicht als GuV-/EüR-Posten gekennzeichnet sind, müssen diese in der Sachkontenverwaltung entsprechend umgeschlüsselt werden. Danach ist die Zuordnung der Konten im Aufbaudialog der EüR möglich (vgl. Kapitel "Anpassen des Bilanz- und GuV-Aufbaus").

Sie können die Umstellung der Konten jedoch auch umgehen, indem Sie den EüR Aufbau als BWA anlegen / übernehmen. Da im BWA-Aufbau alle Konten unabhängig von Ihrer Schlüsselung zur Verfügung stehen, ist hier auch die Zuordnung der Bilanzkonten möglich. Wählen Sie hierzu über das Menü BWA den Menüpunkt "noch unbenutzt / BWA-Übernahme".

Wählen Sie im Dialog "BWA-Übernahme" die "Gewinn- und Verlustrechnung" und vergeben Sie einen Namen dafür.

Hinweis: Wurde bei Anlage eines Mandanten mit Einnahme-/Überschussrechnung unter "Individual-

Kontenrahmen" der Kontenrahmen " SKR-03 Einnahmen-Überschuss" gewählt, so finden Sie im

Menü "EüR" einen speziell auf die Einnahmen-Überschuss-Rechnung angepassten Aufbau.

D. h. die oben dargestellte Maßnahme wäre dann nicht durchzuführen. Dieser Aufbau kann auch per

Datenübernahme in bereits bestehende Mandanten übernommen werden.