Navigation

Steuersätze und Steuersatzverwaltung

Aufwärtsvorheriges Themanächstes Thema

Wenn Sie sich bereits mit dem Zuordnen von Steuersätzen zu den Konten beschäftigt haben (vgl. Abschnitt "Kontenrahmen anpassen" in diesem Kapitel), dann ist Ihnen sicherlich aufgefallen, dass Sie in der syska EURO FIBU einem Konto nur einen der vorgegebenen Steuersätze wie "Regelsatz", "Ermäßigter Satz", "Sonstiger Satz", "EG-Steuersatz", "Nullsteuersatz", Teilsteuersatz oder Verrechnungssatz zuweisen können und dabei kein Steuerkonto direkt angeben müssen (ein nicht steuerpflichtiges Konto ist hierbei ohne Bedeutung) .

Steuerkonten werden den Steuersätzen und Steuerarten (USt und VSt.) zentral in der Steuersatzverwaltung der syska EURO FIBU zugeordnet. Bei einer Änderung des Regelsteuersatzes müssen Sie die neuen Steuerparameter lediglich in der Steuersatzverwaltung neu zuweisen.

Alle Konten, denen in der Sachkontenverwaltung ein Regelsteuersatz zugewiesen ist, werden ab dem angegebenen Gültigkeitsdatum automatisch mit dem neuen Steuersatz abgerechnet.

Mehr zu Steuersätzen und der Steuersatzverwaltung finden Sie im Kapitel "Steuern".

Weiterführende Themen