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Sonderfälle (Verrechnungssatz) |
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Einige EG Geschäftsvorfälle und Bauleistungen gem. § 13b UStG können nicht über die oben genannte Automatik (innergemeinschaftlicher Erwerb) abgebildet werden, da hierfür andere Steuerkonten und andere Umsatzsteuer Voranmeldungskennziffern angesprochen werden müssen. Für diese Fälle stehen in der Steuersatzverwaltung so genannte "Verrechnungssätze" zur Verfügung.
Mittels eines Verrechnungssatzes können Geschäftsvorfälle automatisiert werden, welche ein automatische Umbuchung zwischen Vor- und Umsatzsteuer bedingen (analog den EG-Erwerben). Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Buchungen über ein Personenkonto mit Umsatzsteuer ID-Nummer oder über ein Sachkonto erfolgen.
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