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Die Zusammenfassende Meldung (ZM)

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Bei Warenlieferungen vom Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet und bei der Lieferungen im Rahmen innergemeinschaftlicher Dreiecksgeschäfte, sind Sie verpflichtet eine Meldung über alle steuerfreien Lieferungen in ein anderes EU-Mitgliedsland beim Bundesamt für Finanzen einzureichen.

Die syska EURO FIBU erstellt Ihnen diese Meldung automatisch. Die in der syska EURO FIBU enthalten Zusammenfassende Meldung wurde vom Bundesamt für Finanzen genehmigt.

Hinweis: In österreichischen Mandanten ist die Zusammenfassende Meldung ab dem 01.01.2006 monatlich einzureichen. Ein Aufruf vor diesem Datum wird automatisch quartalsweise erstellt.

Näheres zur Erstellung der ZM finden Sie im Kapitel "Steuern" im Abschnitt "Die Zusammenfassende Meldung".