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Das EU-Erwerbskonto |
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Bei der Anlage eines EU-Erwerbskontos, wie zum Beispiel das Konto 3425 "Steuerfreie innergemeinschaftlicher Erwerb 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer" im SKR-03, müssen Sie folgendes beachten.
Die syska EURO FIBU besitzt einen speziellen EG-Steuersatz, um die Steuerautomatik für das Buchen von "innergemeinschaftlichen Geschäftsvorfällen" zu gewährleisten (vgl. dazu auch das Kapitel "Steuern").
Ordnen Sie deshalb einem EU-Erwerbskonto aus der Liste der Steuerarten den EG-Steuersatz zu und kennzeichnen Sie das Konto als vorsteuerpflichtig, in dem Sie die Steuerart "Vorsteuer" anklicken. Wählen Sie auf keinen Fall die Steuerart "nicht steuerpflichtig". Es handelt sich bei der EU-Vorsteuer zwar um einen durchlaufenden Posten, der gleichzeitig mit der Umsatzsteuer verrechnet wird, aber diese Steuerumbuchung muss in Ihrer Buchhaltung ausgewiesen werden.
Genau aus diesem Grund geben Sie in dem Eingabefeld für den Steuersatz den gültigen Regeloder ermäßigten Satz ein. Die syska EURO FIBU führt dann bei jeder EU-Aufwandsbuchung auf die entsprechenden EG-Steuerkonten automatisch eine Umbuchung in Höhe des im Sachkonto angegebenen Steuersatzes durch.
Damit der Saldo des EU-Aufwandkontos in der Umsatzsteuervoranmeldung richtig ausgewiesen wird, tragen Sie noch in das Eingabefeld "UStVa-Kennziffer" die Kennziffer aus der Voranmeldung ein (zum Beispiel die 89 in der deutschen UStVA für steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe mit 19% ab 2007).


