Navigation

Frei hinterlegbare Durchbuchungskonten

Aufwärtsvorheriges Themanächstes Thema

Zu einem Personenkonto kann das Durchbuchungskonto für Forderungen bzw. Verbindlichkeiten frei hinterlegt werden. Dies geschieht über das Listenfeld "Db.konto" in den Dialogen zur Anlage und Änderung eines Personenkontos. Dort wählen Sie ein Sachkonto aus, auf das die Durchbuchung erfolgen soll.

Dazu müssen Sie zunächst in der Sachkontenverwaltung die möglichen Durchbuchungskonten über das Optionsfeld "Durchbuchungskonto" festlegen. Ein Sachkonto, welches als Bilanz-Aktiv- und Durchbuchungskonto angelegt ist, kann dann bei den Debitoren als Durchbuchungskonto gewählt werden. Ein Bilanz-Passiv-Konto kann entsprechend bei den Kreditoren als Durchbuchungskonto gewählt werden.

Haben Sie zu einem Personenkonto kein anderes Durchbuchungskonto angegeben, so wird das durch den Kontenrahmen vorgegebene Durchbuchungskonto bebucht (zum Beispiel 1400 für Forderungen im SKR-03).