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Tipps zum Umbuchen von Kostenstellen |
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Bei GuV-Umbuchungen kann in der syska EURO FIBU keine Aufteilung des Buchungsbetrages auf Kostenstellen erfolgen. Ist die Kostenrechnung aktiviert bzw. ist einer Kostenart eine Kostenschablone hinterlegt, so werden diese Einstellungen bei der GuV-Buchung ignoriert.
Ist hingegen im Register "Buchen" der Grundeinstellungen die Option "Kostenstellenpflicht bei GuV-Buchungen" aktiviert, so erhalten Sie im Buchungsdialog einen entsprechenden Hinweis und die Buchung wird abgelehnt.
Deaktivieren Sie ggf. diese Option, wenn Sie eine GuV-Umbuchung durchführen möchten.
Hinweis: Das direkte Umbuchen von Kostenstellen und Kostenträgern, sowie das Umbuchen eines Teilbetrages ist in der syska EURO KORE möglich.
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